DIENSTLEISTUNGEN

Zählerstandsfern- übertragung

GESETZE / VERORDNUNGEN

Rechtliches

NETZENTGELTE

Verzeichnis der Netzentgelte Gas

NETZZUGANG

Vereinbarungen, Verträge und Bestimmungen

NETZANSCHLUSS

Infos und Angebot zum Erdgashausanschluss

REVERSE CHARGE

Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas

STURKTURDATEN

Veröffentlichungspflichten nach § 23c EnWG

STÖRUNGEN und VERHALTENSREGELN

Bereitschaftsdienst im Notfall

DIENSTLEISTUNGEN

Zählerstandsfern- übertragung

GESETZE / VERORDNUNGEN

Rechtliches

NETZENTGELTE

Verzeichnis der Netzentgelte Gas

NETZZUGANG

Vereinbarungen, Verträge und Bestimmungen

NETZANSCHLUSS

Infos und Angebot zum Erdgashausanschluss

REVERSE CHARGE

Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas

STURKTURDATEN

Veröffentlichungspflichten nach § 23c EnWG

STÖRUNGEN und VERHALTENSREGELN

Bereitschaftsdienst im Notfall

Gasnetz

Das Gasverteilnetz der Stadtwerke Neuburg an der Donau mit einer Länge von ca. 170 km versorgt rund 3.180 Kunden zuverlässig mit Energie. Die Gesamtverbrauchsmenge beläuft sich auf ca. 780 Millionen kWh pro Jahr. Das Versorgungsgebiet erstreckt sich auf das Stadtgebiet der großen Kreisstadt Neuburg an der Donau mit den Stadtteilen Ried, Hessellohe, Bittenbrunn, Laisacker, Heinrichsheim, Herrenwörth, Rödenhof, teilw. Marienheim und Feldkirchen. Das Netz ist an 3 Netzkopplungspunkten mit dem vorgelagerten Netzbetreiber Schwabennetz verbunden. Dort wird das Erdgas aus der Hochdruckleitung PN 67,5 mit ca. 30 – 40 bar entnommen und in der Übergabestation “Krautgasse” für das Stadtnetz auf ca. 1,6 bar und für die Industrie auf 10 bar reduziert. Mittels 55 Druckregelanlagen PN 16 und über 30 Druckregelanlagen PN 4 wird die Gasmenge für die Verbraucher in die benötigte Druckstufe umgewandelt. Die Jahreshöchstlast der Netze der Stadtwerke Neuburg beträgt ca. 14.300 m3N/h bzw. über 160.000 kW.

Stephan Strehle (Leitung Gas-, Wasser-, Wärmenetze)

Benennung des Grundversorgers

Die Stadtwerke Neuburg an der Donau sind der Betreiber des Erdgasnetzes im Bereich der großen Kreisstadt Neuburg an der Donau.
Der Netzbetreiber ist gemäß §36 Abs. 2 Satz 2 EnWG verpflichtet zu ermitteln, welches Energieversorgungsunternehmen (Händler) in seinem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden mit Gas versorgt.
Zum Stichtag 01.07.2020 versorgten die Stadtwerke Neuburg an der Donau (Vertrieb) die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet des Stadtwerke Neuburg an der Donau Netzes. Daher wurden die Stadtwerke Neuburg an der Donau Vertrieb als Grundversorger für die Kalenderjahre 2021-2023 festgelegt.

Dienstleitungen

Erdgas ist sicher, günstig und der fossile Brennstoff mit den geringsten CO2-Emissionen. Unsere Gas-Tarife beinhalten ein preiswertes Erdgasprodukt für Neuburg an der Donau und die benachbarten Gemeinden.

Netzentgelte

Weitere Informationen

Dokumente zum Thema „Veröffentlichungspflichten nach § 23c EnWG” und Konzessionsabgaben finden sie in unseren Strukturdaten.

Aktuelle Informationen zu den Netznutzungsentgelten Gas finden Sie unter Netzzugang.

Weitere Dokumente finden Sie in unserem Downloadcenter unter Gas-Netz.

Tenor3 GeliGas

Die Stadtwerke Neuburg an der Donau bieten allen Netznutzern für ihr Netzgebiet eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner im Rahmen des Datenaustauschs anfallender Prozessschritte nach Tenor 3 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas der Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur vom 20.08.2007 (BK7-06-067 – GeLi Gas) – Abrechnungsmodell zur gemeinsamen Nutzung eines integrierten IT-Systems – an.

Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Anschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.

Preise für Mehr-/Mindermengen

Die Mehr-/Mindermengenpreise werden von der Net-Connect-Germany festgelegt. Die aktuellen Preise finden Sie hier:
Hier finden Sie die aktuellen Preise für die RLM-Kunden.
Hier finden Sie die aktuellen Preise für die SLP-Kunden.
(Bei den Stadtwerken Neuburg an der Donau gilt für SLP-Kunden das Stichtagsverfahren.)

Netzanschluss

Für ein individuelles Netzanschluss-Angebot wenden Sie sich bitte jederzeit an unseren Technischen Kundenservice, der mit Ihnen zusammen die Versorgungsmöglichkeiten für ihr Bauvorhaben erarbeiten wird.

Bitte beachten Sie immer die aktuell gültigen Technischen Richtlinien Hausanschlüsse, die TRGI , sowie die GasNDAV.

Ein Erdgashausanschluss kann folgendermaßen beantragt werden:

  1. Sie kommen persönlich bei den Stadtwerken Neuburg an der Donau vorbei. Die Mitarbeiter in unserem technischen Kundencenter kümmern sich gerne um Sie. In einem persönlichen Gespräch können nicht nur die erforderlichen Daten leichter aufgenommen werden, sondern auch individueller auf  Ihre Wünsche und Bedürfnisse bei der Erstellung des Hausanschlusses und der Heizungsumstellung eingegangen werden.
  2. Sie können den Netzanschlussantrag herunterladen und uns per Mail, Fax oder Post zusenden. Unser technischer Kundenservice meldet sich anschließend mit einem individuellen Angebot bei Ihnen.

Weitere Schritte werden Ihnen nach der Beauftragung entsprechend zeitnah mitgeteilt.

Weitere Informationen finden Sie hier auf unsere Partner Website Schwaben Netz.

Die aktuell gültige Preisliste für Tätigkeiten der technischen Abteilungen finden sie hier.

Hinweise für Installateure

Erdgas ist ein sicherer und moderner Brennstoff. Die Partner aus dem Installateur- und Heizungsbauwerk sind ein wichtiger Baustein für die sichere und zuverlässige Versorgung mit Erdgas (Heizwärme).
Dafür führt jedes Gasversorgungsunternehmen ein Vertragslieferanteverzeichnis. An Gasversorgungsanlagen dürfen nur Firmen arbeiten, die im entsprechenden Verzeichnis eingetragen sind.

Hier finden Sie den Link zur Installateursuche der Schwaben Netz GmbH.

Reverse Charge

Die Stadtwerke Neuburg an der Donau Netze haben einen Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§13b Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b und Abs. 5 UstG).

Störung & Verhaltensregeln

Im Notfall steht Ihnen jederzeit unser Bereitschaftsdienst unter folgender Rufnummer zur Verfügung:
08431  509 – 123

Erdgas ist ein moderner, sicherer und umweltschonender Brennstoff.
Hier ein paar Regeln für den Umgang mit Erdgas:

• Geräte regelmäßig vom Fachmann prüfen lassen
• Evtl. vorhandene Störungen nur vom Fachmann beheben lassen

Erdgas ist von Natur aus ungiftig, flüchtig und geruchslos. Daher wird dem Erdgas ein Geruchsstoff (Odor s-free) beigegeben. Somit bemerkt man auch geringe Mengen von eventuell austretendem Erdgas sofort.
Als weitere Sicherheitseinrichtung sind bei den Stadtwerken Neuburg an der Donau alle Hausanschlüsse mit außenliegenden Absperreinrichtungen versehen. Seit 2005 werden Strömungswächter in jeden Hausanschluss eingebaut. Bei unkontrolliertem Austritt von größeren Mengen Gas schließt diese die Leitung sofort. Auf Anfrage erhalten Sie von uns kostenlos einen “Geruchsflyer”, mit welchem Sie den Geruchsstoff testen können.

Weitere Information erhalten Sie auf der Seite des DVGW.

Jährlicher Gas-Hausschau-Check

Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ist der Grundstückseigentümer für den ordnungsgemäßen Betrieb und die ordnungsgemäße Instandhaltung seiner Gas-Hausgasanlage verpflichtet.

Zu den Pflichten gehört unter anderem die jährliche Sichtkontrolle, die entsprechend dokumentiert werden sollte. Diese kann vom Eigentümer selbst durchgeführt werden.

Mit der richtigen Behandlung und der regelmäßigen Hausschau sorgen Sie dafür, dass Ihre Gasanlage intakt bleibt und Risiken gar nicht erst entstehen. Der Jahres-Check ist schnell gemacht, und Sie brauchen dafür auch keine besonderen technischen Kenntnisse und Fertigkeiten. Genau hinschauen genügt! Und wenn Sie den Jahres-Check nicht selbst machen wollen, können Sie ihn auch fremd vergeben.

Checkliste für die jährliche Gas-Hausschau:

  • Absperreinrichtungen, z.B. an Hausanschluss und Zähler, frei zugänglich?
  • Gasleitungen in einwandfreiem Zustand, besonders an Wand- bzw. Deckendurchführungen sowie in feuchten, unbelüfteten Räumen?
  • Alle Gasleitungen gut befestigt und frei von “Anhängseln”?
  • Lüftungsöffnungen an Verkleidungen vorhanden?
  • Verbrennungsluftöffnungen an Wand oder Tür des Aufstellraums der Gasgeräte offen?
  • Ausreichende Verbrennungsluftzufuhr bei Abdichtung bzw. Neu-Einbau von Fenstern und Türen sichergestellt?
  • Bei der Installation einer neuen Abluft-Dunstabzugshaube oder eines Abluft-Wäschetrockners mit dem Fachmann gesprochen?
  • Schlauchleitung vom Herd zur Gassteckdose ohne Knick sowie ausreichend von Flammen und Hitze entfernt?
  • Bei sichtbarer Flamme am Gasgerät: Brennt sie durchgehend blau?
  • Gasgeräte intakt und ohne Rußspuren, Betrieb ohne auffälligen Geruch oder ungewöhnliche Geräusche?

Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollen Eigentümer oder Mieter zudem ihre Gasleitung alle zwölf Jahre auf Gebrauchsfähigkeit bzw. Dichtheit überprüfen lassen. Natürlich von einem eingetragenen Fachbetrieb!

Ausführlichere Informationen für Privatkunden finden Sie auf der Homepage des DVGW unter: https://www.dvgw.de/themen/gas/verbraucherinformationen/der-jahres-check-im-haus

Ausführliche Informationen für Industriekunden zu den Betreiberpflichten und erforderlichen Qualifikationsanforderungen für einen sicheren und zuverlässigen Betrieb für „Erdgas in der betrieblichen Gasversorgung und -verwendung“ ist dem gleichnamigen DVGW-Schreiben (kann bei den Stadtwerken angefordert werden) und der „DVGW-Information Gas Nr. 10“(https://www.dvgw.de/leistungen/publikationen/publikationsliste/gas-information-nr-10) zu entnehmen.