Grund- und Ersatzversorgung Strom - Haushaltskunden
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Nach Ermittlung des Anteils der Haushaltskunden pro Lieferant gemäß § 36 Abs. 2 EnWG haben die Stadtwerke Neuburg an der Donau die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet der Stadtwerke Neuburg an der Donau und ist damit Grundversorger bis zum 31.12.2023.
Als Haushaltskunden gelten gemäß Energiewirtschaftsgesetz (§ 3 Nr. 22) Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den Eigenverbrauch (unter 10.000 kWh/Jahr) für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Die Ersatzversorgung umfasst die Stromlieferung aus dem Niederspannungsnetz, wenn kein bestimmter Liefervertrag dem Bezug zugeordnet werden kann.
Vorteile:
- Flexible Laufzeit (zwei Wochen Kündigungsfrist)
- Keine Vorauskasse
- Bequeme Belieferung: automatische Versorgung ohne Formalitäten
Nähere Informationen zu Preisen,Tarifen und Vertragsbedingungen finden Sie auf der rechten Seite.
Der Tarif gilt nur für das Netzgebiet der Stadtwerke Neuburg an der Donau.
Ansprechpartner:
Verkauf & Kundenservice
Downloads:
Preisblatt bis 31.12.2020
Preisblatt ab 01.01.2021
Ergänzende Bedingungen Grundversorgung Strom
StromGVV
Ersatzversorgung für Kunden
mit Leistungsmessung:
Ersatzversorgung Strom mit Leistungsmessung